Wozu gleich aufwändige unerlaubte Bischofsweihen veranstalten? Wer sich in Deutschland die Tatstrafe der Exkommunikation zuziehen möchte, kann das bekanntermaßen mit einer einfachen Erklärung an das Finanzamt viel leichter bekommen*. Doch Vorsicht! Damit könnte bald Schluss sein: Gestern berichtete Welt Online in "Kann man ohne Kirchensteuer katholisch sein?", dass der emeritierte Freiburger Kirchenrechtler Prof. Hartmut Zapp die Exkommuniationswilligen dieser Möglichkeit berauben will. Er hat sich in eine juristische Auseinandersetzung mit der Erzdiözese Freiburg begeben, die die betreffende Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz als unwirksam aushebeln soll.
Im Ernst: Was hier als Präzendenzfall für alle Kirchensteuergegner lanciert wird, könnte das gesamte deutsche Kirchenfinanzierungssystem erneut zur Diskussion stellen. Ein historisch gewachsenes System, das heutzutage von verschiedensten Seiten in Frage gestellt wird:
1. Atheisten fordern die totale Trennung von Staat und Kirche.
2. Ultrakonservative Katholiken möchten gerne den in ihren Augen modernistischen Kirchenoberen ihre finanzielle Unterstützung entziehen und dadurch ihr Mißtrauen aussprechen - das Zapp´sche Modell: Sie möchten aus der Körperschaft öffentlichen Rechts austreten, aber selbstverständlich zur katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft dazugehören.
3. Die vielen Menschen, die lautlos aus finanziellen Gründen austreten, von der Exkommunikation gar nichts wissen, unter ihr leiden oder sie achselzuckend in Kauf nehmen, sich selbst aber ohne weiteres als gläubig bezeichnen und darauf Wert legen mit ihren Kinder Erstkommunion und Firmung zu feiern.
4. Ich zum Beispiel wundere mich immer ein bisschen darüber, dass einerseits kirchlicherseits Ungerechtigkeiten der staatlichen Steuergesetzgebung glücklicherweise immer wieder angemahnt werden - beispielsweise die Besteuerung des Existenzminimus für Kinder - , man sich andererseits qua Kirchensteuer aber selbst in dieses System begibt und es dadurch letztlich legitimiert.
5. Weitere Meinungen sind im Kommentarbereich des oben verlinkten Artikels nachzulesen.
Niemand wird bezweifeln, dass wer zu einer Gemeinschaft gehören will, auch deren finanzielle Grundlagen mitzutragen bereit sein muss. Außerdem ermöglicht uns die Kirchensteuer Vieles, das sonst nicht so selbstverständlich möglich wäre und auf das wir Christen nicht verzichten möchten. Die meisten zahlen ja auch gerne und sind vielleicht auch dankbar für das vereinfachte Zahlungsprocedere durch die Kirchensteuer.
Andererseits kann man nicht ernstlich behaupten, dass das Thema Kirchensteuer an das Zentrum des christlichen Glaubens rührt. Den Kirchensteuerverweigerern automatisch den Tatbestand der Apostasie, Häresie oder des Schismas zu unterstellen, ist inhaltlich längst nicht immer durch entsprechende Bekenntnisse gedeckt und deshalb keine wirklich elegante Lösung. Den Verantwortlichen der Erzdiözese Freiburg wünsche ich für diesen Rechtsstreit die Geistesgaben der Weisheit und der Kreativität. Die entscheidenden "letzten" Fragen wird möglicherweise nicht das Kirchenrecht beantworten.
*Zur Erläuterung:
Die Tatstrafe der Exkommunikation ziehen sich alle zu, die in Deutschland keine Kirchensteuer mehr zahlen wollen. Die Erklärung gegenüber dem Finanzamt wird damit kirchenrechtlich der Apostasie, der Häresie und dem Schisma gleichgesetzt. Diese Regelung wurde zuletzt im Frühjahr 2006 wegen einer Note des Päpstlichen Rat für die Interpretation der Gesetzestexte an den Vorsitzenden der Amerikanischen Bischofskonferenz diskutiert, dann aber von der Deutschen Bischofskonferenz in einer Erklärung am 24. April 2006 bestätigt. Nachzulesen bei katholisch.de
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